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Dienstfahrzeuge
Fahrtenbücher
- ÖBA-Leiter müssen die Fahrtenbücher von Baustellenfahrzeugen, mit denen unterschiedliche Personen fahren regelmäßig kontrollieren.
- Speziell ist darauf zu achten ob ersichtlich ist, wer/ wann/ wo mit dem Auto gefahren ist.
Übergabe eines Dienstfahrzeuges
- Die Übergabe/Übernahme eines Dienstfahrzeuges ist zu protokollieren. Bitte dafür das unter "Vorlagen/Fahrzeugübergabe" abgelegte Formular verwenden.
- Die Niederschrift ist an Frau Ciesla zu übermitteln.
- Die Nutzer unserer Fiskal-LKW müssen an den Fahrzeugen Plaketten (laut Beilage) anbringen lassen.
- Sie werden auch darauf hingewiesen, dass für Fiskal-LKW, abhängig von deren Schadstoffklasse (Euro3, 4, 5 -laut Zulassungsschein) lokale Fahrverbote ausgesprochen werden können. Der Lenker hat dies zu berücksichtigen.
- Bei Fiskal-LKWs ist es nicht möglich die Pickerlplankette zu überziehen. Bis 3 Monate vor dem Ablauf des Termins kann man das Pickerl machen lassen. KEIN Überzug möglich!!
Reparaturen
- Reparaturaufträge für Firmenwägen mit Schätzwert über 1500,- Euro netto müssen vorab von Fr. Ciesla freigegeben werden.
- Die Fahrzeugrückgabe von Leasingfahrzeugen muss ohne Schäden erfolgen. Die Wägen sind vollkaskoversichert, daher müssen die Reparaturarbeiten rechtzeitig veranlasst werden.
- Reparaturen, die von der Vollkaskoversicherung übernommen werden sollen, sind spätestens beim nächsten Werkstatttermin (z.B.: Reifenwechsel oder Service) durchführen zu lassen.
Dienstfahrzeuge, Verwendung im Ausland:
- Vor der Fahrt mit dem Dienstauto ins Ausland ist das Einvernehmen mit dem Dienstgeber herzustellen. Teilweise sind Benützungsbewilligungen (Vollmachten) im Ausland erforderlich (z.B. Italien, Polen)! Ansonsten drohen hohe Strafen, Beschlagnahmungen sind möglich!
- Auslandsfahrten sind mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen bekannt zu geben und bei Fr. Ciesla zu melden.
Tanken bei ENI
- Metz & Partner tankt günstiger bei ENI (Rabatt!). Bitte darauf achten!
- Es sind keine teureren Premiumkraftstoffe zu verwenden, lt. Tests ist deren Wirkung der Mehrpreis nicht wert.
Vignetten:
Die meisten Dienstfahrzeuge verfügen über eine digitale Vignette, die einmal im Jahr zentral erworben wird. Die entsprechende Bestätigung über den Kauf und die Gültigkeitsdauer ist im Fahrzeug mitzuführen. Die Fahrzeuge, die keine Vignette haben, das sind hauptsächlich Baustellenautos, die im Normalfall nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs sind, ist ein ausgedrucktes Blatt Papier mitzuführen, dass darauf hinweist das für dieses Fahrzeug keine Vignette vorhanden ist.
Mobilitätsgarantie:
Für fast alle Dienstfahrzeuge besteht eine Mobilitätsgarantie, die im Fall einer Panne oder eines Unfalles dafür sorgt, dass das Fahrzeug abgeschleppt in die nächste Vertragswerkstatt gebracht wird und ein Ersatzwagen beigestellt wird. Erreichbar unter der Rufnummer 01/86 666. Dafür ist es aber notwendig, dass das Service und die Wartung in den entsprechenden Vertragswerkstätten durchgeführt wird. Reparaturen und der Reifekauf können auch bei anderen Werkstätten getätigt werden.